Ab 17. Februar entfallen sämtliche Schutzmassnahmen wie Zertifikatspflicht, Abstandsregeln, Beschränkungen der Teilnehmerzahlen und Maske. Dies gilt für alle Formen von Gottesdiensten, auch für Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen etc. Ebenso gilt dies für alle anderen Veranstaltungen.
Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn das Virus zirkuliert weiterhin unter uns. Die Verantwortlichen vor Ort in Pfarreien, Missionen und Kirchgemeinden können bei bestimmten Veranstaltungen, zum Beispiel mit vielen Teilnehmenden oder mit älteren Menschen, weiterhin in eigener Verantwortung Schutzmassnahmen ergreifen (Abstand, Hygiene, Maske).
Bezüglich spezieller liturgischer Gebräuche sind Weisungen des Bistums abzuwarten. Dies betrifft zum Beispiel Friedensgruss, Weihwasser, Segensformen, Mundkommunion und ähnliches.
Menschen mit Krankheitssymptomen sind gebeten, auch künftig dem Gottesdienst fernzubleiben.
Zürich, 17.2.2022
Generalvikariat der Bistumsregion Zürich-Glarus